Absatzbindung

Absatzbindung
f
обязательство производителя поставлять свою продукцию определённому покупателю или заказчику

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Absatzbindung — I. Handel:Form der ⇡ Vertriebsbindung. Beispiele: (1) Ein Hersteller bindet seine Abnehmer im Handel, indem sie ihr Marktverhalten an seiner vorgegebenen Marketingkonzeption für das Produkt ausrichten. Als Gegenleistung räumt er häufig… …   Lexikon der Economics

  • Ausschließlichkeitsbindung — Die Ausschließlichkeitsbindung (AB) ist die Verpflichtung eines Vertragsbeteiligten keine anderen Waren von Dritten zu beziehen (Alleinbezugsbindung des Händlers) oder an Dritte abzugeben (Alleinabsatzbindung des Lieferanten). Die AB war bis zum… …   Deutsch Wikipedia

  • vertikales Marketing — 1. Begriff: Mehrstufige ⇡ Marketingpolitik mit dem Ziel, über alle Stufen der ⇡ Absatzkette hinweg ein durchgängiges Konzept zu realisieren. Letztlich der Versuch, die unterschiedlichen Formen des Marketing im ⇡ Absatzkanal aufeinander… …   Lexikon der Economics

  • Ausschließlichkeitsbindung — 1. Begriff: A. schreibt dem Abnehmer einer Ware oder Dienstleistung vertraglich vor, wie er im Zusammenhang mit dieser Ware umzugehen hat. Entsprechende (vertikal beschränkende) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, soweit sie nicht miteinander im …   Lexikon der Economics

  • Bezugsbindung — 1. Begriff: Form der ⇡ Vertriebsbindung, bei der z.B. ein Händler gebunden wird, seine Waren nur bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Dadurch können Querlieferungs oder Reimportverbote innerhalb von Vertriebsbindungssystemen überwacht… …   Lexikon der Economics

  • Gebietsschutz — in einem System von ⇡ Vertriebsbindungen die Zuweisung eines regional abgegrenzten Gebietes an einen Abnehmer zur (exklusiven) Marktbearbeitung unter gleichzeitiger Garantie des Herstellers, dass die vertriebene Ware nicht über andere Glieder der …   Lexikon der Economics

  • Vertriebsbindung — 1. Begriff: Vertragliche Begrenzung des Absatzes von Waren, die dem Bindenden (z.B. einem Hersteller) und dem Gebundenen (z.B. einem Großhändler) bestimmte Rechte und Pflichten auferlegt. 2. Formen: a) V. räumlicher Art: Den Abnehmern wird ein… …   Lexikon der Economics


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