- Absatzbindung
- fобязательство производителя поставлять свою продукцию определённому покупателю или заказчику
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Absatzbindung — I. Handel:Form der ⇡ Vertriebsbindung. Beispiele: (1) Ein Hersteller bindet seine Abnehmer im Handel, indem sie ihr Marktverhalten an seiner vorgegebenen Marketingkonzeption für das Produkt ausrichten. Als Gegenleistung räumt er häufig… … Lexikon der Economics
Ausschließlichkeitsbindung — Die Ausschließlichkeitsbindung (AB) ist die Verpflichtung eines Vertragsbeteiligten keine anderen Waren von Dritten zu beziehen (Alleinbezugsbindung des Händlers) oder an Dritte abzugeben (Alleinabsatzbindung des Lieferanten). Die AB war bis zum… … Deutsch Wikipedia
vertikales Marketing — 1. Begriff: Mehrstufige ⇡ Marketingpolitik mit dem Ziel, über alle Stufen der ⇡ Absatzkette hinweg ein durchgängiges Konzept zu realisieren. Letztlich der Versuch, die unterschiedlichen Formen des Marketing im ⇡ Absatzkanal aufeinander… … Lexikon der Economics
Ausschließlichkeitsbindung — 1. Begriff: A. schreibt dem Abnehmer einer Ware oder Dienstleistung vertraglich vor, wie er im Zusammenhang mit dieser Ware umzugehen hat. Entsprechende (vertikal beschränkende) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, soweit sie nicht miteinander im … Lexikon der Economics
Bezugsbindung — 1. Begriff: Form der ⇡ Vertriebsbindung, bei der z.B. ein Händler gebunden wird, seine Waren nur bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Dadurch können Querlieferungs oder Reimportverbote innerhalb von Vertriebsbindungssystemen überwacht… … Lexikon der Economics
Gebietsschutz — in einem System von ⇡ Vertriebsbindungen die Zuweisung eines regional abgegrenzten Gebietes an einen Abnehmer zur (exklusiven) Marktbearbeitung unter gleichzeitiger Garantie des Herstellers, dass die vertriebene Ware nicht über andere Glieder der … Lexikon der Economics
Vertriebsbindung — 1. Begriff: Vertragliche Begrenzung des Absatzes von Waren, die dem Bindenden (z.B. einem Hersteller) und dem Gebundenen (z.B. einem Großhändler) bestimmte Rechte und Pflichten auferlegt. 2. Formen: a) V. räumlicher Art: Den Abnehmern wird ein… … Lexikon der Economics